Für Fachkräfte

In unseren heilpädagogischen-therapeutischen Mädchenwohngruppen betreuen wir Mädchen ab 12 Jahren.

Wir bieten Hilfen nach:

  • 27 SGB VIII „Hilfe zur Erziehung“ i.V.m. § 34 „Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen“
  • 41 SGB VIII „Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung“. Diese Hilfe kann auch in ein verselbstständigendes Wohnen (Betreutes Wohnen ambulant oder stationär begleitet) übergehen.
  • 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung”
  • 30 SGB VIII „Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer“.
  • 42 SGB VIII „Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen“.

 

Was wollen wir bewirken?

Wir arbeiten mit den Jugendlichen und deren Eltern je nach Einzelfall, Bedarf und Möglichkeit im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung hin auf das Ziel

  • Rückführung in die Familie in Kombination mit intensiver Elternarbeit
  • Verselbstständigung der Jugendlichen in der eigenen Wohnung

 

Für welche Zielgruppen halten wir nicht das geeignete Angebot vor?

  • akut alkohol- oder drogenabhängige Jugendliche
  • akut suizidale Jugendliche
  • geistig- oder schwer körperbehinderte Jugendliche

 

Wie kann ich mich zusätzlich informieren?

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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