Was muss ich tun, wenn ich Hilfe brauche?
- Sie können sich an ihr zuständiges Jugendamt wenden und dort Ihr Anliegen vortragen. Das Jugendamt berät Sie gerne über verschiedene Hilfsangebote.
- Wenn Sie Jugendhilfeangebote in Anspruch nehmen wollen, entscheidet das für Sie zuständige Jugendamt mit Ihnen gemeinsam, in welcher Form Sie die benötigte Unterstützung erhalten.
- Sollte eine stationäre Hilfeform gewählt werden, wird Ihnen Ihr Jugendamt Wohngruppen vorschlagen, die geeignet sind.
Wie kann ich mir so eine Wohngruppe vorstellen und ist es möglich, mir diese einmal anzuschauen?
- Wenn man noch nie mit Jugendhilfe oder einer Wohngruppe zu tun hatte, ist es oft schwer, sich vorzustellen, wie es dort wohl aussieht, wer dort wohnt, wer dort arbeitet und was dort erreicht werden kann. Wir laden Sie deshalb ein, uns bei Interesse anzurufen oder uns zu schreiben. Wir beraten Sie gerne oder beantworten Ihre Fragen.
- Gerne zeigen wir Ihnen auch einmal unsere Wohngruppen, damit Sie sich ein eigenes Bild machen können.
Bekomme ich ebenfalls Unterstützung, wenn meine Tochter in einer Wohngruppe wohnt und wie bin ich dann noch beteiligt?
- Sie bleiben die Eltern und erziehungsberechtigt. Wenn Ihre Tochter in einer heilpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe wohnt, beziehen Sie die Mitarbeitenden der Wohngruppe als Partner bei allen wichtigen Entscheidungen mit ein.
- Sie erhalten feste Ansprechpartnerinnen, in unserem Falle die Bezugserzieherin Ihres Kindes. Sie sind in regelmäßigem Austausch mit diesen, werden regelmäßig informiert und beteiligt an allen Entscheidungen, die Ihr Kind betreffen.
- Regelmäßige Elterngespräche werden von unserer Seite aus ermöglicht.
- Sie behalten den Kontakt zu Ihrer Tochter und diese kann Sie regelmäßig, nach Absprache auch mit den Jugendämtern, an den Heimfahrtswochenenden oder in den Ferien besuchen.