Unterstützen Sie den SkF
durch Zuweisung von Bußgeldern

Bußgelder und Geldauflagen

Von Schwangerenberatung bis Seniorenheim: Die Beratungsstellen und Einrichtungen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) helfen Frauen und Familien in Not in fast allen Lebenslagen. Für diese Leistungen erhalten wir zwar Zuschüsse vom Staat und von der Kirche, das reicht aber bei weitem nicht aus. Deshalb bitten wir Sie: Helfen Sie dem SkF!

Unterstützen Sie die Arbeit des SkF durch die Zuweisung von Bußgeldern: Der SkF Augsburg e.V. kann bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigt werden. Er ist unter der Geschäftsnummer 425 E – 2582 im Register des Landgerichtsbezirks eingetragen (Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 06.02.2014). Mit der Zuweisung von Geldauflagen an den SkF unterstützen Sie also direkt Frauen und Familien in Not in der Region Augsburg!

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