Bußgelder und Geldauflagen
So hilft der SkF:
Von Schwangerenberatung bis Seniorenheim: Die Beratungsstellen und Einrichtungen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) helfen Frauen und Familien in Not in fast allen Lebenslagen. Zum Beispiel wird Frauen nach einer langen Haftzeit genauso geholfen wie Familien, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind. Der SkF hat ein Appartementhaus für junge Mütter und begleitet junge Frauen, die nicht mehr zu Hause leben können, ins Erwachsenenalter. Darüber hinaus betreibt der SkF zwei Kindertagesstätten, ein Frauenhaus und ein Seniorenheim. Wir bekommen für diese Leistungen zwar Zuschüsse vom Staat und von der Kirche, das reicht aber bei weitem nicht aus. Deshalb bitten wir Sie:
Helfen Sie dem SkF!
![]() | Unterstützen Sie die Arbeit des SkF durch die Zuweisung von Bußgeldern: |
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Der SkF Augsburg e.V. kann bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigt werden. Er ist unter der Geschäftsnummer 425 E – 2582 im Register des Landgerichtsbezirks eingetragen (Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 06.02.2014.)
Mit der Zuweisung von Geldauflagen an den SkF unterstützen Sie also direkt Frauen und Familien in Not in der Region Augsburg!