Willkommen beim
SkF-Betreuungsverein

Betreuungsverein

Der Betreuungsverein ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die rechtliche Betreuung und private Vorsorge.

Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen ehrenamtlich engagierte Betreuer*innen und Bevollmächtigte in ihrer Tätigkeit. Sie führen auch selbst rechtliche Betreuungen für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Die jeweiligen Voraussetzungen prüft das Betreuungsgericht.

Zudem informiert der Betreuungsverein alle Interessierten zu wichtigen Lebensfragen rund um rechtliche Vorsorgemöglichkeiten in Form von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Kontakt

Adresse

Leonhardsberg 16

86150 Augsburg

Unsere Leistungen

als anerkannter Betreuungsverein:

  • Führen von gesetzlichen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
  • Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten in Form von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Beratung, Begleitung und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen Betreuer*innen
  • Beratung und Unterstützung für Vollmachtnehmer*innen

 

Unsere Angebote

  • Beratungstermine – persönlich, telefonisch, per E-Mail
  • Vorträge zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Bürgersprechstunden zu allen Fragen rund um die rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten
  • Gesprächskreise für Angehörigenbetreuer*innen
  • Schulungen und Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Expert*innentelefon zu allen Fragen rund um das Thema gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht (donnerstags, 9.00 – 12.00 Uhr)

Alle Angebote des Betreuungsvereines sind kostenlos.

FAQ

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer, sofern die Angelegenheiten des Volljährigen nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen erledigt werden können. Die Bestellung eines Betreuers erfolgt auf Antrag des Volljährigen oder von Amts wegen. Die Aufgabenbereiche eines Betreuers werden vom Betreuungsgericht einzeln angeordnet (§ 1814 BGB).

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bei vorliegender Geschäftsfähigkeit einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden, sollten Sie nicht mehr über Ihre Angelegenheiten entscheiden können.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Betreuungsgericht ist an diesen Wunsch gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen möchten. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft und die Patientenverfügung umzusetzen ist. Eine Beratung zur Patientenverfügung ist über die Hausärzte möglich.

Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers.         Wir vermitteln Sie an die entsprechende Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht weiter.

Wir bieten Ihnen neben der persönlichen Beratung und Begleitung weiterführende Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten.

Unser Team

Unser Team setzt sich aus langjährig erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen zusammen:

Silke Stade

Diplom-Sozialpädagogin (Uni) als Leitung und Betreuerin

Patricia Mangold

Diplom-Sozialpädagogin (Uni) als Betreuerin

Bernadette Kreuzer

Diplom-Sozialpädagogin (FH) als Betreuerin

Christine Mair

Verwaltungsfachkraft als Betreuungsassistenz

Unsere Räume

Der Betreuungsverein befindet sich gegenüber dem alten Stadtbad am Leonhardsberg in Augsburg. Jede Betreuerin hat ihr eigenes Büro, so dass Beratungen und Gespräche ungestört geführt werden können.

Wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Räumlichkeiten

Anfahrt

Leonhardsberg 16
86150 Augsburg

Unterstützen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die soziale Arbeit des SkF zu unterstützen. Durch ein Ehrenamt, durch finanzielle Unterstützung oder durch Ihre Mitgliedschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um benachteiligten Frauen, Familien, Kindern, Jugendlichen und Senior*innen in unserer Region unbürokratisch zu unterstützen und deren gerechte Teilhabe an der Gesellschaft fördern.

Ehrenamt im SkF:
da sein – leben helfen

Spenden für den
SkF – kommen an!

Mitglied werden –
dabei sein

Stellenangebote

Der SkF bietet spannende berufliche Perspektiven in unterschiedlichen pädagogischen oder pflegerischen Arbeitsfeldern, in der Verwaltung oder im hauswirtschaftlichen Bereich. Neben flexiblen Teilzeit- und Vollzeitstellen bieten wir außerdem zahlreiche Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten und Plätze für Freiwilligendienste an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei uns aktiv gelebt. Wir freuen uns außerdem auch über Initiativbewerbungen an: bewerbung@skf-augsburg.de

- - Zurzeit liegen keine Stelleangebote für diese Einrichtung vor - -

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